Steuern - Grundlagen

Die folgenden Informationen sind nur ein Anhalt für dich und entsprechen keiner Steuerberatung. Es soll Dir lediglich aufgezeigt werden wie umfangreich das Thema Steuern ist und wie viel Rückerstattungen du erhalten kannst.
  • Pflicht: Einige Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Grundsätzlich solltest Du Dich selbst darüber informieren ob Du zu einer Steuererklärung verpflichtet bist oder nicht. Geregelt ist dies im Einkommenssteuergesetz unter §46. Betroffen bist Du demnach, wenn:
    • Du eine Nebentätigkeit ausführst und mehrere Gehälter beziehst (Steuerklasse IV) Hinweis: Eine Nebentätigkeit musst Du als Beamter oder Soldat aufzeigen, anmelden oder genehmigen lassen.
    • Du zusätzliche Einkünfte von mehr als 410€ im Jahr hast (z.B. Mieteinnahmen, Rente)
    • Du einen Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt, z.B. wegen hoher Fahrtkosten oder einer doppelten Haushaltsführung eintragen lassen hast.
    • Du verheiratet bist und Dich in Steuerklasse III oder V befindest.
    • Du im selben Jahr nach der Scheidung/Verwitwung erneut heiratest.
  • Freiwillig: Du bist nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben aber oftmals ist es lohnenswert und Du kannst mit hohen Rückerstattungen rechnen. Laut statistischem Bundesamt lag im Jahr 2015 der Durchschnitt an Rückerstattungen bei 1 007€.
    • Besonders Lohnenswert bei hohen Werbungskosten oder Sonderausgaben.
  • Werbungskosten: Alle Kosten die Dir entstanden sind um deinen Beruf auszuüben. Dafür solltest Du alle Belege aufheben, um die Kosten auf Wunsch des Finanzamts nachweisen zu können. Hierzu zählen unter anderem:
    • Fahrtkosten (zur ersten Tätigkeitsstätte oder zu einer Auswärtstätigkeit)
    • Verpflegungsmehraufwand (bei längeren Abwesenheiten)
    • Arbeitsmittel, wenn Du diese mehr als 10% beruflich nutzt. (Schreibtisch, Notebook, Bücherregal)
    • Ein Häusliches Arbeitszimmer, wenn Dir für deinen Beruf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird (z.B. Lehrer, die keinen Schreibtisch in der Schule haben). Trifft dies zu, kannst Du bis zu 1250€ pro Jahr geltend machen.
    • Die typische Hierzu zählen Anschaffungskosten und Reinigungskosten für z.B. Uniformen.
    • Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie z.B. dem Bundeswehrverband oder der Anwaltskammer.
    • Telefonkosten kannst du anteilig geltend machen, wenn Du Festnetz oder Smartphone auch beruflich nutzt.
    • Steuerberatungskosten können im Folgejahr angegeben werden. Hierzu zählen Ausgaben für Steuersoftware, Mitgliedschaften in Steuerhilfevereinen oder die Kosten für deinen Steuerberater
    • Fortbildungskosten für deinen Beruf aber auch für Deine Zukunft (z.B. Sprachkurse, Seminare).
    • Fachliteratur
  • Sonderausgaben werden unterteilt in Vorsorgeaufwendungen und weitere Sonderausgaben. Sie werden von Deinem Brutto-Jahresgehalt abgezogen und mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen. Hierzu zählen unter anderem:
    • Kirchensteuer
    • Aufwendungen für die Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente)
    • Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung (z.B. Pflegepflichtversicherung bei Soldaten)
    • Weitere Versicherungen (z.B. Unfall- oder Haftpflichtversicherungen, auch Kfz-Haftpflicht)
    • Unterhalt bei geschiedenen Ehepartnern
    • Spenden
  • Wenn Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, dann ist die Frist der Juli. Bis dahin muss sie dem zuständigen Finanzamt vorliegen. Eine Fristverlängerung ist zu beantragen.
  • Für die freiwillige Abgabe hast du 4 Jahre